Die rechtliche Subsumtion der Architektur- und Ingenieurverträge ist stark funktionsabhängig:
Auftragsrecht
- Vergebung von Arbeiten
- Bauleitung
Werkvertragsrecht
- Planungsauftrag
Gemischte Vertragsverhältnisse (Auftrag und Werkvertrag)
- Gesamtvertrag
- = geistige Gesamttätigkeit, da qualitativ anders als die Summe aller Verrichtungen
- = praktisches Erfordernis, da rechtlich verschiedene Behandlung der Einzelleistungen zu einer unpraktikablen Spaltung der Rechtsfolgen führen würde
- Unterstellung des Gesamtvertrages unter Auftragsrecht
- Vgl. herrschende Lehre, statt vieler FELLMANN WALTER, Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht Bd. VI, 2. Abt., 4. Teilbd., Der einfache Auftrag, Art. 394 – 406 OR, 4. Aufl., Bern 1992, N 177 ff. zu OR 394 ff. mit weiteren Hinweisen
Weiterführende Informationen
- Architektenrecht
- BGE 109 II 462 (Vergebung und Bauleitung)
- BGE 110 II 380 (Vergebung und Bauleitung)
- BGE 109 II 462 (aus Werkvertrag und Auftrag gemischtes Verhältnis)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.