OR 260a bestimmt, dass Änderungen und Erneuerungen durch den Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieter vorgenommen werden würfen. Änderungen bzw. Erneuerungen der Mietsache ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellen eine Vertragsverletzung des Mieters dar, die vom Vermieter nicht geduldet werden muss.
Der Vermieter kann in diesem Fall
- die geplante oder ausgeführte aber nicht genehmigte Änderung/Erneuerung stoppen oder untersagen oder allenfalls vom Richter untersagen lassen:
- bei begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Arbeiten die Beseitigung auf Kosten des Mieters verlangen:
- bei abgeschlossenen Arbeiten und bei Beendigung des Mietvertrages die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen oder
- bei Schädigungen des Mietobjektes Schadenersatz verlangen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterstreckungEinleitung zur Erstreckung des Mietverhält...Autoren:MieterausbauEinleitung zum Mieterausbau / RohbaumieteAutoren:MietzinsinkassoEinleitung zum MietzinsinkassoAutoren:HausordnungEinleitung zur HausordnungAutoren:EigenbedarfEinleitung zur Kündigung aus EigenbedarfAutoren:MieterausweisungEinleitung zur Mieterausweisung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht