Bei der Rohbaumiete handelt es sich um einen Mietvertrag über ein Mietobjekt, welches nicht oder nicht voll ausgebaut ist. Der Mieter übernimmt den Innenausbau, wodurch das Mietobjekt erst überhaupt gebrauchstauglich wird.
Die Rohbaumiete ist nicht gesetzlich geregelt; massgebend sind somit die Vertragsvereinbarungen im Mietvertrag.
Literatur
- VISCHER MORITZ, Die Rohbaumiete – Zulässigkeit und Grenzen, Diss. Zürich / Basel / Genf 2014, S. 5 ff.
- SVIT, Das Schweizerische Mietrecht, Kommentar, 3. Auflage, Zürich 2008, N 32 zu OR 256
- TSCHUDI JEAN-PIERRE, Die Rohbaumiete Location de locaux „crus“, MRA 2008, S. 43
- ZANETTI GIANNI F., Ausgewählte Aspekte der Rohbaumiete, mp 2011, S. 91 ff.
- FUTTERLIEB RAOUL, Tücken des Mieters – Bauliche Änderungen des Mietobjektes durch den Mieters haben an Bedeutung gewonnen. Sie bergen aber für die Vertragsparteien Risiken, die es abzuwägen gilt und vom Vermieter möglichst klein gehalten werden müssen, in: immobilia, April 2012, S. 30
Judikatur
- BGE 104 II 202 ff., der nicht von Rohbaumiete, sondern von „Umbau- und Renovationsarbeiten zulasten des Mieters“ spricht
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