Die Rohbaumiete ist im Gesetz nicht geregelt. Weder Begriff noch Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind im Mietrecht definiert.
Massgebend ist somit der Inhalt des Mietvertrages; die wichtigsten Punkte müssen im Mietvertrag selbst geregelt werden.
Zum Mieterbau:
- Keine spezielle gesetzliche Regelung
- Für allfällige Bauhandwerkerpfandrechte: ZGB 839
Zum Mieterausbau:
- Keine spezielle gesetzliche Regelung
- OR 253 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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