Die Meinungen über die Rechtsnatur sind gespalten:
- Ein Teil der Lehre geht von einem „Nominatvertrag“ im Sinne von OR 253 ff.
- Ein anderer Teil der Lehre hält dafür, dass ein sog. „Innominatkontrakt“ vorliege, der unreflektiert dem Mietvertragsrecht unterstehe.
GIANNI F. ZANETTI, a.a.O., S. 90 (siehe Box), umschreibt die Rechtsnatur der Rohbaumiete wie folgt: „Die Rohbaumiete ist eine im Gesetz nicht geregelte Erscheinungsform der Miete …“
Literatur
- VISCHER MORITZ, Die Rohbaumiete – Zulässigkeit und Grenzen, Diss. Zürich / Basel / Genf 2014, S. 16 – 26, m.w.H.
- TSCHUDI JEAN-PIERRE, Die Rohbaumiete Location de locaux „crus“, MRA 2008, S. 45
- PERMANN RICHARD, Nichtgeregeltes Sonderproblem Rohbaumiete bei Geschäftsräumlichkeiten, in: AJP 12/2007, S. 1531
- ZANETTI GIANNI F., Ausgewählte Aspekte der Rohbaumiete, mp 2011, S. 91 ff.
Judikatur
- KGer ZG vom 08.03.2012, Erw. 4.2.5 = BWO Bd. 52, Nr. 1, S. 4
- OGer ZH, PD 120003-O/U, vom 18.05.2012
- BG Zürich, MD 100030-L/U, vom 02.10.2012, Erw. 3 = ZMP 2012 E-Nr. 1, S. 2
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MietvertragEinleitung zum MietvertragAutoren:WohnungsabgabeEinleitung zur WohnungsabgabeAutoren:MieterbauEinleitung zum MieterbauAutoren:MieterwechselEinleitung zum MieterwechselAutoren:EigenbedarfEinleitung zur Kündigung aus EigenbedarfAutoren:Nachmieter / vorzeitige RückgabeEinleitung zum Nachmieter / Ersatzmieter
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht