Gewähren Aktionäre oder nahestehende Personen einem Unternehmen in einer Krisensituation Darlehen oder lassen solche trotz Fälligkeit bewusst stehen, um den Konkurs der Darlehensschuldnerin zu vermeiden,
- erhöht sich das Verlustrisiko für die Gesellschaftsgläubiger
- gewährleisten sie die Zahlungsfähigkeit ohne das Unternehmen echt zu sanieren
- schmälern sie im Konkursfall die Konkursdividende der übrigen Gesellschaftsgläubiger.
Risikohaftes Switchen:
Es gibt Darlehensgläubiger die spekulieren mit folgenden Handlungsoptionen:
- Mit der Darlehensgewährung sichern sie sich die Rückzahlung.
- Geht es dem Unternehmen schlecht oder tritt die Insolvenz ein, wollen sie mindestens die Konkurs- oder Nachlassdividende
- Erholt sich dagegen die Gesellschaft, so wird in Eigenkapital umgewandelt.
- Spekulatives Switchen kann je nach Timing, Gesellschaftsverfassung und Eigenkapitalersatz-Praxis nicht den gewünschten Erfolg zeitigen!