Gewähren Aktionäre oder nahestehende Personen einem Unternehmen in einer Krisensituation Darlehen oder lassen solche trotz Fälligkeit bewusst stehen, um den Konkurs der Darlehensschuldnerin zu vermeiden,
- erhöht sich das Verlustrisiko für die Gesellschaftsgläubiger
- gewährleisten sie die Zahlungsfähigkeit ohne das Unternehmen echt zu sanieren
- schmälern sie im Konkursfall die Konkursdividende der übrigen Gesellschaftsgläubiger.
Risikohaftes Switchen:
Es gibt Darlehensgläubiger die spekulieren mit folgenden Handlungsoptionen:
- Mit der Darlehensgewährung sichern sie sich die Rückzahlung.
- Geht es dem Unternehmen schlecht oder tritt die Insolvenz ein, wollen sie mindestens die Konkurs- oder Nachlassdividende
- Erholt sich dagegen die Gesellschaft, so wird in Eigenkapital umgewandelt.
- Spekulatives Switchen kann je nach Timing, Gesellschaftsverfassung und Eigenkapitalersatz-Praxis nicht den gewünschten Erfolg zeitigen!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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