Ausgangslage
Unter bestimmten Voraussetzungen können je nach den Argumenten der unheitlichen Lehre die Regeln zum Kapitalersatz oder zur Nachrangigkeit auch auf fällige, rückforderbare Darlehen, sog. „stehen gelassene Darlehen“, angewendet werden.
Voraussetzungen
Für eine Ausdehnung des Kapitalersatzrechts bzw. des Nachrangigwerdens auf stehen gelassene Darlehen müssen folgende zwei Voraussetzungen gegeben sein:
- Erkennbarkeit des Eintritts der Kreditunwürdigkeit (subjektives Element)
- Möglichkeit Mittelabzugs bei Kriseneintritt
- kraft Darlehensvertrag
- kraft Gesellschaftsvertrag (Liquidation der Gesellschaft).
Prüfung im Einzelfall
Ob die Voraussetzungen hiezu gegeben sind, lässt sich nur durch genaue Sachverhaltsabklärung im konkreten Einzelfall beantworten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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