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SchKG-Beschwerde

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Fazit und Checkliste

Erstellungsdatum:
05.09.2011
Aktualisiert:
13.12.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fazit zur SchKG-Beschwerde

Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen. Die Beschwerde sollte als ultima ratio eingesetzt werden: Es besteht bei der Beschwerdeführung das Risiko, dass das Vollstreckungsorgan den Rechtsbehelf persönlich nimmt und die künftigen Verfahrensschritte im Ermessensbereich contra Beschwerdeführer umsetzt.

Checkliste: Elemente einer Beschwerdeingabe

1. Versandvermerk EINSCHREIBEN

2. Aufsichtsbehörde als Adressat

3. Ort und Datum

4. Betreff BESCHWERDE

5. Antrag

  • Welche Änderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden.
  • Antrag auf aufschiebende Wirkung der beanstandeten Massnahme

5. Begründung

  • Darlegung, welche Rechtssätze durch die angefochtene Verfügung verletzt werden
  • Darlegung, aus welchem Grunde die Rechtssätze verletzt sind.
  • Begründung der aufschiebenden Wirkung (nicht wieder gutzumachende Nachteile)

7. Nennung Beweismittel

8. Unterschrift

9. Beilagen

  • Vollmacht des Gläubigervertreters
  • Angefochtene Verfügung
  • Beweismittel für den Nachweis der Beschwerdegründe

Vorbehalt / Disclaimer

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