Fazit zur SchKG-Beschwerde
Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen. Die Beschwerde sollte als ultima ratio eingesetzt werden: Es besteht bei der Beschwerdeführung das Risiko, dass das Vollstreckungsorgan den Rechtsbehelf persönlich nimmt und die künftigen Verfahrensschritte im Ermessensbereich contra Beschwerdeführer umsetzt.
Checkliste: Elemente einer Beschwerdeingabe
1. Versandvermerk EINSCHREIBEN
2. Aufsichtsbehörde als Adressat
3. Ort und Datum
4. Betreff BESCHWERDE
5. Antrag
- Welche Änderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden.
- Antrag auf aufschiebende Wirkung der beanstandeten Massnahme
5. Begründung
- Darlegung, welche Rechtssätze durch die angefochtene Verfügung verletzt werden
- Darlegung, aus welchem Grunde die Rechtssätze verletzt sind.
- Begründung der aufschiebenden Wirkung (nicht wieder gutzumachende Nachteile)
7. Nennung Beweismittel
8. Unterschrift
9. Beilagen
- Vollmacht des Gläubigervertreters
- Angefochtene Verfügung
- Beweismittel für den Nachweis der Beschwerdegründe