Die Legaldefinition der Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (kurz SICAV) von KAG 36 lautet wie folgt:
Art. 36 KAG: Begriff
1 Die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) ist eine Gesellschaft:
a. deren Kapital und Anzahl Aktien nicht im Voraus bestimmt sind;
b. deren Kapital in Unternehmer- und Anlegeraktien aufgeteilt ist;
c. für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet;
d. deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist.
2 Die SICAV weist ein Mindestvermögen auf. Der Bundesrat legt dessen Höhe fest und die Frist, innerhalb der dieses geäufnet werden muss.“
Synonyme
- Investmentgesellschaft variabel
Sprach-Synonyme
- Französisch: société d’investissement à capital variable (SICAV)
- Italienisch: società di investimento a capitale variabile (SICAV)
- Englisch: Investment Company with Variable Capital (SICAV)
Kürzel dieser Gesellschaftsform:
- SICAV
Literatur
HASENBOEHLER FRANZ (Hrsg.), Recht der kollektiven Kapitalanlagen, unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, Zürich 2007, S. 90 ff.
Weiterführende Informationen
Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF)
RA U. Bürgi in PRIVATE (2007): Indirekte Immobilienanlage nach neuem KAG
Real Estate Private Equity: Struktur
Immobilienerwerb in der Schweiz
Detailinformationen: Immobilieninvestitionen und KAG-Revision
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