Allgemeine Definition
Der Sozialplan ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmervertretung über die Milderung oder den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern aus einer Unternehmensrestrukturierung entstehen.
Legaldefinition
«1 Der Sozialplan ist eine Vereinbarung, in welcher der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Massnahmen festlegen, mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden.» (OR 335h Abs. 1)