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Sozialplan

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Zweck

Rechtsgebiet:
Sozialplan
Stichworte:
Sozialplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Zweck des Sozialplans liegt darin, bei Massenentlassungen zu vermeiden:

  • Härten für den betroffenen Mitarbeiter
    • Wirtschaftliche, finanzielle, existenzielle und psychische Folgen für den Arbeitnehmer

Der Sozialplan soll bewirken, dass der der Sozialplanpflicht unterstehende Arbeitgeber zur Vermeidung dieser Härten veranlasst:

  • Massnahmenfestlegung
    • Kündigungsvermeidung
    • Beschränkung der Anzahl Kündigungen
    • Milderung der Folgen
  • Keine Inhaltsvorgaben des Gesetzgebers
    • Das Gesetz schweigt sich über mögliche Massnahmen aus
  • Denkbare Beiträge des Arbeitgebers
    • Finanzielle Beiträge
      • Abgangsentschädigungen
      • Unterstützung bei Umschulungen
      • Weiterbildung
      • Coaching bei der Stellensuche
      • Lohnausgleich bei Zuweisung einer anderen Arbeit
    • Sonstige Massnahmen
      • Vorzeitige Pensionierungen
      • Verlängerung der Kündigungsfristen
      • Verkürzung der Kündigungsfristen (damit der Arbeitnehmer schneller zu einem andern Arbeitgeber wechseln kann)
      • Versetzung innerhalb des Unternehmens oder des Konzerns

Literatur

  • GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND / PÄRLI KURT, Arbeitsrecht in der Schweiz, 4. Auflage, Bern 2019, Rz 599b, S. 266

 

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