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Sozialplan

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Sozialplan
Stichworte:
Sozialplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personalreglement

Das Personalreglement bezieht sich auf den Normalbetrieb des Unternehmens und das dabei massgebende Personalverhalten.

Sozialplan

Der Sozialplan bezieht sich demgegenüber auf Sonderanlässe wie

  • Unternehmensrestrukturierungen,
  • Personalabbau/Personalrestrukturierungen
  • und ggf. die Betriebsübernahme sowie anderes mehr.

Massenentlassung

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn die Anzahl der Arbeitgeber-Kündigungen ein bestimmtes Ausmass übersteigen:

  • ab 10 Personen in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten;
  • ab 10 % der Beschäftigten in Betrieben, die mindestens 100 und weniger als 300 Personen beschäftigen.

Im Gesetz sind die quantitativen Kriterien für das Vorliegen einer Sozialplanpflicht anders als für eine Massenentlassung geregelt. Daher muss nicht zwingend bei jeder Massenentlassung eine Pflicht zur Aufstellung eines Sozialplans bestehen.

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