Ein Sozialplan hat in aller Regel Kostenfolgen.
Das Unternehmen darf sich das „Freimachen für die Zukunft“ nicht zuviel kosten lassen, ansonsten gefährdet es die verbleibenden Arbeitsplätze und wird sich zwangs- und strafrechtliche Fragen aus Begünstigung der entlassenen Mitarbeite stellen lassen müssen.
Ziele sind:
- Angemessenheit
- Verhältnismässigkeit.
Diese Ziele können nur im Rahmen der rollenden Verhandlung zur Erzielung einer Win-Win-Situation massvoll bestimmt werden.
» siehe nachfolgend Sozialplan als Vertrag/betriebswirtschaftliche Grenzen