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Grundsätze der Entschädigung
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Kausale, notwendige + verhältnismässige Leistungen
- Entschädigungspflichtig sind Aufwendungen, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte im Strafverfahren stehen, sofern und soweit sie notwendig und verhältnismässig sind
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Unentgeltlicher Rechtsbeistand
- Die Funktion des unentgeltlichen Rechtsbeistands beschränkt sich grundsätzlich auf die Vornahme der Prozesshandlungen und Massnahmen, die zur Geltendmachung der Zivilansprüche notwendig sind
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Rechtsmittelverfahren
- Entschädigt werden grundsätzlich auch die Aufwendungen im Rahmen (kantonaler) Rechtsmittelverfahren
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Projektbezogene Abrechnung verschiedener Mandate
- Gleichzeitige Bemühungen für mehrere verschiedene Mandate (etwa Wegzeit) sind auf die Mandate aufzuteilen bzw. umzulegen
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Entschädigt werden
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Zum notwendigen Aufwand zählen insbesondere:
- Erforderliches Aktenstudium
- Persönliche Gespräche im unmittelbaren Vorfeld von wichtigen Einvernahmen (etwa Konfrontationseinvernahmen)
- Notwendige Teilnahme an Prozesshandlungen inkl. Wegzeit (pro Weg i.d.R. maximal eine ½ Stunde)
- Notwendige Besuche im Gefängnis inkl. Wegzeit (pro Weg i.d.R. maximal eine ½ Stunde)
- Erforderliche Eingaben
- Vorbereitung des erforderlichen Plädoyers
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Nicht entschädigt werden
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Grundsätzlich nicht entschädigt werden:
- Sekretariatsarbeit: Schreibarbeiten, Terminabsprachen, Bestellung/ Verpacken/ Rücksendung von Akten, Adressnachforschungen, Aktenablage, Erstellung der Honorarrechnung, Verfassen administrativer Schreiben, Aktenverkehr, Fotokopierzeit etc.
- Rechtsstudium (Ausnahme: aussergewöhnliche Rechtsfragen)
- Eigene Ermittlungen (zumindest wenn die Verteidigung sie durchführt, nachdem die Strafbehörde einen Antrag auf Erhebung der Beweise abgelehnt hat)
- Bemühungen in parallelen Verfahren (etwa Asylverfahren, ausländerrechtliche Verfahren)
- Minimale Aufwände (Annahme des Mandats, Kenntnisnahme von Vorladungen und Bestellungs- bzw. Widerrufsverfügungen, Telefonversuche etc.)
- Soziale Betreuungszeit
- Aufwand für trölerische Rechtsmittel
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Notwendigkeit der Leistungen
- Die Entschädigung bemisst sich nach dem für die Verteidigung notwendigen Zeitaufwand
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Abrechnung nach Zeitaufwand
- Für alle Aktivitäten ist der effektive Zeitaufwand in Minuten in Rechnung zu stellen (keine Standardisierungen, keine pauschalen Stundenbruchteile). Dies gilt auch für Telefongespräche.
Literatur
- Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
- Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
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