Finanzhilfen
Beispiele für Finanzhilfen sind:
- Geldwerte Vorteile
- Nicht rückzahlbare Geldleistungen
- Darlehens-Vorzugsbedingungen
- Verbilligte Sachleistungen
- Verbilligte Dienstleistungen
(vgl. BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., a.a.O., S. 199, Rz 432 ff.).
Literatur
- BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 198 ff., Rz 432 ff.
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Abgeltungen
Beispiele für Abgeltungen bilden:
- Beiträge an Bau und Unterhalt von Nationalstrassen
- Beiträge an die Erstellung von Schutzbauten
- Beiträge an Abwasseranlagen
- Beiträge des Bundes an die Krankenversicherer
Ferner:
- Beiträge in Form von staatlichen Drittsicherheiten für Private (vgl. BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., a.a.O., S. 199, Rz 431).
Literatur
- BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 198 f., Rz 431
- Botschaft SuG 1987, S. 384, + Anhang zur Botschaft, SuG 1987, S. 422 – 436
Judikatur
- BGer 2A.273/2004, Erw. 2.3 mit Hinweisen
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