Kurzdefinition
- Finanzhilfe = Bund fördert Tätigkeiten Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, ohne Bundesunterstützung jedoch kaum wahrgenommen würden.
Legaldefinition
«Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die Empfängern ausserhalb der Bundesverwaltung gewährt werden, um die Erfüllung einer vom Empfänger gewählten Aufgabe zu fördern oder zu erhalten. Geldwerte Vorteile sind insbesondere nichtrückzahlbare Geldleistungen, Vorzugsbedingungen bei Darlehen, Bürgschaften sowie unentgeltliche oder verbilligte Dienst- und Sachleistungen» (Art. 3 Abs. 1 SuG).
Synonyme
- Finanzhilfe
- Finanzielle Hilfe
- Finanzielle Unterstützung
- Finanzspritze
- Zuschuss
- Beitrag
Fremdsprachbegriffe
- Finanzhilfe
- Italienisch
- Aiuto finanziario
- aiuti finanziari
- Französisch
- Aide financière
- aides financières
- Englisch
- Financial aid
- Italienisch