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Subventionsrecht

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Steuern

Rechtsgebiet:
Subventionsrecht
Stichworte:
Steuern, Subventionen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:

  • Kapital- und Ertragssteuern
    • Einordnung in die Förderungssysteme
      • Staatliche Förderung von F&E kann insbesondere erfolgen durch
        • direkte Subventionen
        • indirekt durch steuerliche Begünstigungen (vgl. OECD Effects, 11).
      • Auch bei einer steuerlichen Begünstigung wird F&E vom entsprechenden Gemeinwesen faktisch subventioniert (vgl. Eichenberger / Mirkovic, EF 2019, 853).
    • Zusatzabzug
      • Beim Zusatzabzug handelt es sich um eine steuerliche Input-Förderung,
        • d.h.
          • dass die Aufwendungen für Investitionen in F&E steuerlich begünstigt werden;
          • dass die Grenzkosten («coût marginal») für F&E reduziert werden (vgl. Chapuis/Yerly, ASA 87 [2018/2019] 248);
          • im Gegensatz zur steuerlichen Output-Förderung, bei der aus der F&E-Tätigkeit resultierende Einkünfte steuerlich begünstigt werden (vgl. Eichenberger / Bellwald, zu Art. 24b StHG, N 22).
      • Bei der Input- und Output-Förderung sprechen Chapuis/Yerly, ASA 87 [2018/2019] 248 f. von
        • «push effect» und
        • «pull effect».
    • Bei erhaltenen Subventionen
      • Erhaltene Subventionen oder Fördergelder gelten als steuerbare Erträge beim F&E betreibenden Unternehmen und werden bei der Qualifikation oder Berechnung des Zusatzabzuges nicht berücksichtigt (vgl. SSK Analyse, 14), da es sich beim Zusatzabzug um eine reine Input-Förderung handelt.
      • Vgl. auch StHG 25a Abs. 4 (Kumulationsverbot)
  • MWST
    • Der mehrwertsteuerliche Subventionsbegriff ist weiter gefasst ist als jener, der dem Subventionsrecht innewohnt (vgl. BGer 2A.567/2002 vom 25.04.2003, Erw. 3.3.3).

Literatur

  • CAVELTI ULRICH, Der Vorrang des Steuerharmonisierungsgesetzes gegenüber dem Konkordat über den Ausschluss von Steuerabkommen, IFF Forum für Steuerrecht 2002, 59, 59 (Fn. 2)
  • CAVELTI ULRICH, Die Durchsetzung der Steuerharmonisierung – Grenzen und Möglichkeiten, IFF Forum für Steuerrecht 2004, 106, 110
  • SEITZ CLAUDIA: Autonomie der Regionen bei Steuerregelungen – Neuere Entwicklungen im Europäischen Beihilferecht und ihre Bedeutung für die Schweiz, AJP/PJA 4/2007 S. 415 ff.
  • EICHENBERGER OLIVIER / BELLWALD BENJAMIN, StHG, 2022, Art. 25a StHG | Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand, N 4 und N 100
  • Chapuis Benjamin/Yerly Delphine, Analyse juridique sous l’angle du droit comptable et fiscal des frais de R&D actuels et futurs, ASA 87 (2018/2019) 239 ff., insbesondere 248 f. m.w.V.
  • EICHENBERGER OLIVIER / MIRKOVIC BOJANA, Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand nach Art. 25a RevStHG, Instrument für eine breite aufwandseitige Innovationsförderung, EF 2019, 853 ff.
  • EICHENBERGER OLIVIER / MIRKOVIC BOJANA, Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand, Eine Analyse der qualifizierenden F&E-Tätigkeiten, EF 2020, 646 ff.

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