- Landwirtschaft
- zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, durch Erhaltung von Bewirtschaftung der Böden
- zB Direktzahlungen
- zB Produktions- und Absatzförderung
- zB Strukturverbesserungsbeiträge
- zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, durch Erhaltung von Bewirtschaftung der Böden
- öffentlicher Verkehr
- zB Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
- zB Bahninfrastruktur
- Gesundheitswesen
- zB Abgeltung von stationären Leistungen (KVG 47a)
- Beschäftigung
- zB bei Kurzarbeit (AVIG)
- Forschung & Entwicklung (F&E)
- zB ETHZ
- Warenexport aus der Schweiz
- zB Exportrisiko-Versicherung
- Wirtschaftsförderung / Standortförderung / Ansiedlungsberatung
- zB Greater Zurich Area
- Kunstförderung / Kulturförderung
- zB Fördergelder an Kunstschaffende
Ferner:
- Stützung von Währungen und Preisen
- Festgesetzter Mindestkurs (2011 – 2015)
- Negativzinsen (
- Steuervergünstigungen
- Steuervergünstigungen (auch: Steuersubventionen) beinhalten Steuerbefreiungen oder Steuerermässigungen bzw. Steuererlass erfüllen die Wesensmerkmale einer (indirekten) Subvention
- Abschaffung der Zölle
- Freihandelsabkommen u.ä. oder schweiz-seits
Literatur
- REICH JOHANNES, Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, Zürich/St. Gallen 2011, Rz. 650–677
- UHLMANN FELIX / BEZZOLA DUMENG N.: Der Staat als Wirtschaftsteilnehmer und Regulator (oder: Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust), ZSR/RDS Band 140 (2021) I Heft 2, S. 221
- OESCH MATTHIAS, Die (fehlende) Disziplinierung staatlicher Beihilfen durch Kantone, in: AJP/PJA 9/2013, S. 1337 ff.
- NYFFENEGGER RES, Rechtliche Aspekte der kantonalen Wirtschaftsförderung, Bern 2002, 8–37
- RICHLI PAUL / BUNDI LIVIO, Staatliche Start- und Innovationsförderung für Unternehmen, insbesondere für KMU, in: AJP/PJA 2008, s. 665, 679 – 682 (Übersicht über kantonale Fördermassnahmen)
- GANZ GEORGE M.: Öffentliches Beschaffungswesen: Ausschreibung von Verkehrsdienstleistungen, AJP/PJA 8/2001 S. 975 ff.
- RÜEGGER VANESSA, Kunstfreiheit, Habilitation Universität Basel 2020, Basel 2020, 2 Kunstförderung und Subventionsrecht
- ZYSSET ESTHER, Nachträgliche staatliche Einwirkung auf den verwaltungsrechtlichen Vertrag mit Privaten: Eine Untersuchung im Dreieck: Rechtsänderung – Eigentumsgarantie – Vertrauensschutz, Dissertation Universität Basel 2020, Basel 2020
- BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023
Judikatur
- Gebot staatlicher Wettbewerbsneutralität
- BGer 2C_485/2010 vm 03.07.2012, Er. 6.1
- BGE 132 I 282, 287, Erw. 3.2
- Beschäftigungsförderung
- BGE 121 V 376, Erw. 4e.
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Landwirtschaft
- Öffentlicher Verkehr
- Exportrisikoversicherung
- Greater Zurich Area
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.