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Subventionsrecht

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Sicherheiten

Rechtsgebiet:
Subventionsrecht
Stichworte:
Subventionen, Subventionsvertrag mit Privaten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Staatliche (Dritt-)Sicherheiten für Private sind auf Bundesebene entweder im Subventionsgesetz (SuG, Art. 12 – 40) oder in sektoralen Spezialerlassen festgehalten.

Folgende Sicherheiten sind denkbar:

  • (öffentlich-rechtliche) Bürgschaften
  • (öffentlich-rechtliche) Garantien
  • Kreditausfall-Garantien
  • Schadloshaltungsverpflichtungen
  • Haftungsübernahmen

Vgl. auch Art. 3 Abs. 1 SuG

Literatur

  • Sicherheiten
    • BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 233 ff.
  • Inhalt des verwaltungsrechtlichen Vertrags
    • MÜLLER GEORG, Zulässigkeit des Vertrages und zulässige Vertragsinhalte, in: Isabelle Häner/Bernhard Waldmann (Hrsg.), Der verwaltungsrechtliche Vertrag in der Praxis, Zürich/Basel/Genf 2007, S. 25 – 37
    • RICHLI PAUL, Zu den Gründen, Möglichkeiten und Grenzen für Verhandlungselemente im öffentlichen Recht, in: ZBl 92/1991, S. 381 – 406
    • BEZZOLA-BÜCHLER DUMENT N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023
  • Fehlerhafter verwaltungsrechtlicher Vertrag
    • HUGUENIN CLAIRE, Die bundesgerichtliche Praxis zum öffentlichrechtlichen Vertrag, ZBJV 118/1982, S. 489 – 521
    • KLEIN FRANK, Die Rechtsfolgen des fehlerhaften verwaltungsrechtlichen Vertrags, Diss. Zürich 2003

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