Einleitung
Auch im Subventionsrecht ist nichts so beständig wie der Wandel (Heraklit von Ephesus, 535-475 v. Chr.).
Dies führt dazu, dass der Geber (Staat) und / oder der Empfänger (Private) den Subventionsvertrag an die neue Rechtslage anpassen möchten und, sofern und soweit dies nicht einvernehmlich möglich ist, auf dem/den Rechtsweg(en) eine Anpassung bzw. Veränderung herbeiführen möchten. Besonders erläutert wird hiezu die staatlichen Einwirkung als Geber.
Im Einzelnen:
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