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Testament / Letztwillige Verfügung

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Bedingungen

Rechtsgebiet:
Testament / Letztwillige Verfügung
Stichworte:
Letztwillige Verfügung, Testament
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die Anordnung unter einer Bedingung ist das Abhängigmachen der Anordnung von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis.

Arten

Es wird zwischen der aufschiebenden und der auflösenden Bedingung unterschieden. Bei der aufschiebenden Bedingung ist die Anordnung rechtswirksam, sobald sich der Bedingungs-Tatbestand verwirklicht hat. Bei der auflösenden Bedingung ist die Anordnung gültig und fällt im Falle des Eintritts des Bedingungs-Tatbestandes dahin.

Abgrenzung zur Befristung

Eine Befristung liegt vor, wenn der Eintritt des Ereignisses, von welchem eine Anordnung abhängig gemacht wird, sicher ist, nicht aber der Zeitpunkt. Erblasserische Anordnungen können auch unter einer solchen Befristung stehen. Die Bestimmungen über die Bedingungen finden auf Befristungen analog Anwendung. Ob es sich um eine Befristung oder Bedingung handelt, ist eine Frage der Testament-Auslegung.

Rechtswidrige oder unsittliche Bedingungen

Rechtswidrige oder unsittliche Bedingungen machen die Verfügung ungültig (ZGB 482 III). Gerichtlich ist die Sittenwidrigkeit bzw. Rechtswidrigkeit mit der Ungültigkeitsklage (ZGB 519 I Z. 3) durchzusetzen.

» Ungültigkeitsklage

Unsinnige oder lästige Bedingungen

Unsinnige oder lästige Bedingungen werden vom Gesetz „als nicht vorhanden betrachtet“ (ZGB 482 III).

Unsinnige Bedingung

Unsinnig ist eine Bedingung, wenn sie entweder sinnlos sind oder zum übrigen Testament offensichtlich im Widerspruch steht.

Lästige Bedingung

Lästig ist eine Bedingung, wenn niemand ein Interesse an der Erfüllung hat und den von der Bedingung betroffenen belästigt.

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