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Unternehmensliquidation

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Geschäftsverkauf

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Verkauf des gesamten Geschäfts durch den Verwaltungsrat

  • bedarf der Zustimmung der Generalversammlung (GV)
  • gilt ohne Zustimmung der GV als nichtig,
    • da VR alleine nicht zum Verkauf des Geschäftes legitimiert ist (OR718a)
    • wenn der Geschäftsverkauf zu einer Beendigung der Geschäftsaktivitäten führt oder der Restbetrieb alleine nicht überlebensfähig ist
    • wird oft als faktische Liquidation bezeichnet.

Als weitere Varianten von Geschäftsübertragungen sind denkbar:

  • die Übertragung eines Geschäfts nach OR 181
    • als Singularsukzession
  • die Übertragung eines Geschäfts als Vermögensübertragung (FusG 69 ff.)
    • als partielle Universalsukzession.

Begriff des Geschäfts

Unter den Begriff „Geschäft“ fallen die Synonyme

  • Betrieb
  • Unternehmung
  • Verkauf von Aktiven der Gesellschaft, mit oder ohne Passiven
    • Nie aber die Aktien der Gesellschaft selber.

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