Die Fusion ist in zwei Varianten möglich:
- Absorption (Übernahme durch einer AG, OR 748)
- Kombination (Vereinigung mit einer anderen AG zu einer neu zu gründenden Gesellschaft, OR 749)
Das Prozedere richtet sich nach dem Fusionsgesetz (FusG).
Übersicht: Die Fusionslösung
Vorteile
- Kontinuität
- Rationalisierung
- Grössenvorteile/Synergien (Buy & Build-Strategie)
- Cash Management
- Steigerung des Leverage-Potentials (Erhöhung der debt capacity durch mehr Eigenkapital)
Nachteile
- Nur noch indirekte Beteiligung / Kontrollverlust
- Minderheitenproblematik
- Risiko der Werthaltigkeit der erhaltenen Aktien
- Limitierte Altersvorsorge
Tipps
- Beizug eines Beraters
- Sorgfältige Partnerwahl
- Stärken-/Schwächenanalyse bei beiden Unternehmen
- Letter of intent bezüglich Führung, Aufsicht, Produktepalette, Infrastruktur, Marktauftritt, Finanzen, Aktienzuteilungen/-Tausch bzw. Quasi-Fusion über Holding-Struktur (Achtung: Führungsvakuum in Betriebs-AG des abtretenden Unternehmers) etc.
- Veräusserung der Aktien als Endziel
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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