- Früher Betriebseintritt, ohne Führungserfahrung
- Meist zum geschäftsführenden Elternteil komplementäre Persönlichkeit
- Versteht sich gut mit geschäftsführendem Elternteil, auch wenn er öfters nachgeben muss
- Der know how-Transfer scheint zu funktionieren
- Die Nachfolge scheint geregelt
- Lange Übergangszeit ohne Streit
- Der Nachfolger leistet unter der Aegide des Seniors gute Arbeit
- Nach der Pensionierung oder dem Tod des Seniors beginnen erst die Probleme:
- Aus dem Erfolgsteam ist ein Einzelunternehmer geworden
- Die Vorbereitung auf die Funktion war eine vermeintliche, weil vom Junior nie eine Führungsverantwortung übernommen wurde
- Folge:
- In einer stabilen Branche können die vom Senior adaptierten Verhaltensweisen und Methoden ein Halten und Verwalten des Betriebs ermöglichen, nicht aber bei globalem Unternehmensfokus
- Der Nachfolger wird den Betrieb auf eine Grösse zurückfahren (müssen), bis er das Gefühl hat, ihn trotz Kompetenzmangel halten zu können.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.