- Er macht sein eigen Ding, koste es was wolle
- Er will die zur Nachfolge anstehende Unternehmung gar nicht – gewollt ist eigentlich der Aufbau einer eigenen Existenz
- Er kann ein wertvoller Partner sein, aber an der falschen Stelle
- Ihm wäre der Freiraum für den Aufbau neuer Geschäftsbereiche oder Auslandaktivitäten zu geben, um ihn so einzubinden und am Unternehmen zu interessieren
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Unternehmensnachfolge
3. Der Gründer
Rechtsgebiet:
Unternehmensnachfolge
Stichworte:
Unternehmensnachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG