Wichtige Aspekte der Unternehmensbewertung29 und Preisfindung sind:
- Vorsichtige Einschätzung der realisierbaren Gewinne und der daraus abgeleiteten Ertragswerte
- Angemessene Bewertung der Grundstücke
- Berücksichtigung eines allf. Investitionsrückstandes
- Berücksichtigung eines allf. Restrukturierungsbedarfs
- Aufrechnung latenter Steuern auf Unternehmens- und Aktionärsstufe
- Berücksichtigung von Aktionärsdarlehen, Abfindungen usw.
- Anwendung vorgängig zB in Aktionärbindungsverträgen festgelegter vorsichtiger Bewertungsgrundsätze
- Amortisation der Nachfolgekosten über max. 5 Jahre.
Gemäss gängiger Formel beträgt der Kaufpreis je nach Branche das Drei- bis Sechsfache des Jahresgewinnes, zuzüglich der vorhandenen Substanz. Bei Unternehmensverkäufen im KMU-Segment – sei es an Nachfolger, Management oder Dritte – sind die Käufer in aller Regel darauf angewiesen, den Kaufpreis aus den Gewinnen der übernommenen Gesellschaft zu finanzieren. Banken verlangen für eine Kaufpreisfinanzierung, dass der Bankkredit spätestens nach 5 Jahren amortisiert ist. Wird das Unternehmen durch eine Privatperson gekauft, ist diese Vorgabe kaum zu erfüllen, weil der erwirtschaftete Gewinn zuerst als Lohn oder Dividende aus dem Unternehmen abgeführt, einer Gesamtbelastung mit Steuern und Sozialabgaben (AHV) von bis zu 50 % unterliegt.
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29 vgl. Prof. Dr. Ch. von Greyerz, Bewertungsgrundsätze im Aktienrecht, in SAG 54 1982) 1ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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