Die Gründe, weshalb sich ein Unternehmer aus seinem Unternehmen zurückzieht, sind verschiedenartig:
- Alter
- Krankheit/Unfall
- Kein familieninterner Nachfolger
- Der vorgesehener Nachfolger ist untauglich
Wie bereits mehrmals erwähnt, wird in allen Exit-Fällen eine mehr oder minder grosse Vorlaufzeit benötigt. Bei verspäteter Planung erhält der unter Zeitdruck stehende Verkäufer meistens einen geringeren Kaufpreis!
Weiterführende Informationen
- Nachfolgeplanung | nachfolgeplanung.ch
- Nachfolgemanagement | nachfolgemanagement.ch
- Nachfolgeplaner | nachfolge-planer.ch
- Unternehmernachfolge | unternehmernachfolge.ch
- Unternehmer Ehefrauen
- Unternehmer Ehevertrag | unternehmer-ehevertrag.ch
- Unternehmenstestament | unternehmertestament.ch
Fragenkatalog: Fragen an den Unternehmer
Die Fragen an den Unternehmer
- Wohnsitz?
- Familienverhältnisse?
- Alter?
- Zivilstand?
- Konfession?
- Beruflicher Werdegang?
- Bis wann möchten Sie das Unternehmen führen?
- Sind Sie gesund?
- Wie beurteilen Sie Ihre körperliche Leistungsfähigkeit?
- Welchen privaten Aktivitäten gehen Sie nach?
- Welche privaten Kontakte pflegen Sie?
- Wie hoch ist Ihr Lebensunterhalt nach der Stabsübergabe bzw. dem Unternehmensverkauf?
- Unterstützungspflichten?
- Wird der Lebensunterhalt durch Ihre Einkünfte gedeckt, und wenn ja durch welche?
- Wie setzt sich Ihr Privat- und Geschäftsvermögen zusammen?
- Pensionskasse?
- Lebensversicherungen?
- Ist Ihr Vermögen teilbar (Spielraum für Nachfolgelösungen, Erbvorbezüge der Geschwister des Nachfolgers, Liquidität)?
- Hat bereits eine Steueroptimierung stattgefunden?
- Bestehen Eheverträge, Testamente und Erbverträge? Sind diese noch aktuell?
- Güterstand (altrechtl. [vor 1988], Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft, Gütertrennung?
- Quantitative der Eigengüter und der Errungenschaften von Mann und Frau?
- Beteiligungsquote am Vorschlag bei Errungenschaftsbeteiligung oder Gütergemeinschaft?
- Haben Sie etwas zu ergänzen?
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Es ist ratsam, auch Szenarien zum Verkauf bis hin zur Liquidation des Unternehmens in die Planung einzubeziehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.