Unternehmenssitz
Der Sitz des Unternehmens ist der örtliche Anknüpfungspunkt, der frei gewählt werden kann (sog. Satzungssitz). Fehlt es an einem rechtsgeschäftlichen Sitz, befindet sich der Sitz am Ort, wo das Unternehmen die Verwaltung führt (sog. tatsächlicher Sitz). Die Auffangregel des „tatsächlichen Sitzes“ stellt sicher, dass jede schweizerische Gesellschaft ihren Sitz hat.
Zweigniederlassung
Die Zweigniederlassung ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein örtlich vom Hauptunternehmen getrennter, rechtlich aber abhängiger Geschäftsbetrieb mit gewisser wirtschaftlicher Selbständigkeit. Die Zweigniederlassung hat im Gegensatz zu einer Tochtergesellschaft eben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist eben „rechtlich abhängig“.
Die Zweigniederlassung ist an ihrem Ort in das Handelsregister einzutragen.
Am Ort der Zweigniederlassung ist einklagbar, aber nicht betreibungsfähig (SchKG 46 Abs. 2).
Geschäftsniederlassung
Die Geschäftsniederlassung ist derjenige Ort, wo eine juristische Person effektiv tätig ist. Denkbar sind mehrere Geschäftsniederlassungen. Die juristische Person ist am Ort der Geschäftsniederlassung weder einklagbar noch betreibungsfähig. Diese Massnahmen sind am Sitze der juristischen Person anzuheben.
Geschäftslokal
Der Begriff Geschäftslokal qualifiziert nicht juristisch. Es können die Räume zivilrechtlich einer Zweigniederlassung bzw. steuerrechtlich einer Betriebsstätte sein. Denkbar ist, dass die Räume als Repräsentanz dienen (Lokal ohne regelmässige betriebliche Tätigkeit bzw. ohne vor Ort angestelltes Personal).
Domizil
Das Domizil ist die den Sitz (Stadt oder Gemeinde) präzisierende Anschrift (Strasse und Hausnummer) der juristischen Person.
Virtueller Standort / Repräsentanz
Der virtuelle Standort (auch: virtuelle Niederlassung, Repräsentanz) vereint die Vorteile von Sichtbarkeit im Markt und überschaubaren Kosten:
Ziele
- Marktpräsenz im Zielmarkt Schweiz
- Lean Management
- Vorlaufinstrument vor Gründung einer Gesellschaft
Motive
- Da der Betrieb einer Zweigniederlassung oder die Gründung und der Betrieb einer Tochtergesellschaft aufwändig sind und sich der Geschäftserfolg zum Startzeitpunkt nicht einschätzen lassen, wird für den Markteintritt oft eine Repräsentanz installiert
- Aufgaben, welche eine Gesellschaftsgründung noch nicht rechtfertigen
- Marktbearbeitung
- Marktbeobachtung
- Informationskamagnen
- Innendienstfunktionen
- Erfassen und bearbeiten bzw. weiterleiten von Anfragen, Bestellungen und Reklamationen
- Geschäftsadresse
- Anschrift
- Telefonnummer, ggf. im Umleitungsmodus
- Korrespondenzadresse, ggf. im Umleitungsmodus
- Ausgangspunkt für weitere Funktionen
- Logistik
- Einfuhr / Feinverteilung
- Payroll Service für im Stammland oder in der Schweiz tätige Mitarbeiter
- Markttest mit bescheidenen Mitteln vor Gesellschaftsgründung
- Marktbearbeitung
Funktion / Möglichkeiten
- Lokale Anlaufstelle für die einfache Kontaktnahme und den direkten Zugang zum ausländischen Unternehmen durch schweizerische Kunden
- Geschäfteanbahnung und Geschäftseinleitung (Umsetzung durch Stammhaus)
Vorteile
- Wenig Aufwand
- Keine aufwändigen Vorleistungen für Gründung und Betrieb einer Gesellschaft
- Schnelle Operationsbereitschaft
- Schnelle Einrichtung einer Repräsentanz (nur Miete/ Möbel oder auf Basis Businesscentre-Operation)
- Geringe Kosten
- Stundenweise Anmietung von Büroräumen für (mobil tätige) Mitarbeiter und Konferenzräumen für Kundentreffen
- Schnelle Auflösung
- So schnell wie die Repräsentanz operabel ist, so schnell kann sie „rückgebaut“ werden
Nachteile
- Repräsentanz kann
- keine Verträge schliessen
- weder importieren, noch exportieren
- weder selber kaufen, noch verkaufen
- kein Personal anstellen
- keine Fahrzeuge einlösen
- Alles was die Repräsentanz unternimmt und Rechtswirkungen zeitigt, geschieht im Namen und auf Rechnung des Stammhauses
- Es ist daher stets zu prüfen, ob nicht eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte vorliegt
Rechte und Pflichten
- Alle Rechte und Pflichten werden durch das Stammhaus eingegangen
Haftung
- Alles was die Repräsentanz an Verpflichtungen eingeht, haftet ggf. die Stammhausgesellschaft
Weiterführende Informationen
- Virtual Office | businesscentre.ch
- Gründer-Zentrum | gruender-zentrum.ch
- Zweigniederlassung | zweigniederlassung
- Betriebsstätte | betriebsstaette.ch
- Tochtergesellschaft
- AG-Gründung
- GmbH-Gründung
- Home Office & Heimarbeitsvertrag: Arbeiten von zu Hause | law-news.ch