Der Urheberrechtsvertrag kann folgende Übertragungsgegenstände beinhalten:
Rechtsarten
- Vermögensrechte
- = zulässig und Regelfall
- Urheberpersönlichkeitsrechte
- = Regelfall Unübertragbarkeit
- Ausnahme
- Übertragbarkeit – gemäss neuerer Lehre – ausnahmsweise
- Einzelne Teilbefugnisse
- Einzelne urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse
- Übertragbarkeit – gemäss neuerer Lehre – ausnahmsweise
Gesamtrechtsübertragung
- Übertragung des Urheberrechts als Ganzes
- Veräusserung des Urheberrechts an einen Dritten
Teilrechtsübertragung
- Übertragung eines Teilrechts des Urheberrechts
- Teilung quantitativer und qualitativer Natur
Literatur
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 19 ff.
- HILTY RETO M., Der Verlagsvertrag, SIWR II/1, S. 527, S. 533 und S. 539, wonach der Urheber nicht im Voraus auf die Ausübung des Urheberpersönlichkeitsrechts verzichten könne, wohl aber auf dessen Ausübung im Einzelfall
Weiterführende Informationen
- Allgemein
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- Zession
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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