Der Urheberrechtsvertrag kann folgende Übertragungsgegenstände beinhalten:
Rechtsarten
- Vermögensrechte
- = zulässig und Regelfall
- Urheberpersönlichkeitsrechte
- = Regelfall Unübertragbarkeit
- Ausnahme
- Übertragbarkeit – gemäss neuerer Lehre – ausnahmsweise
- Einzelne Teilbefugnisse
- Einzelne urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse
- Übertragbarkeit – gemäss neuerer Lehre – ausnahmsweise
Gesamtrechtsübertragung
- Übertragung des Urheberrechts als Ganzes
- Veräusserung des Urheberrechts an einen Dritten
Teilrechtsübertragung
- Übertragung eines Teilrechts des Urheberrechts
- Teilung quantitativer und qualitativer Natur
Literatur
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 19 ff.
- HILTY RETO M., Der Verlagsvertrag, SIWR II/1, S. 527, S. 533 und S. 539, wonach der Urheber nicht im Voraus auf die Ausübung des Urheberpersönlichkeitsrechts verzichten könne, wohl aber auf dessen Ausübung im Einzelfall
Weiterführende Informationen
- Allgemein
Weiterführende Informationen
- Zession
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Plagiate / PlagiatsvorwürfeEinleitung zu Plagiate / Plagiarismus / Pl...Autoren:Gewerblicher RechtsschutzEinleitung zum gewerblichen RechtsschutzAutoren:Lizenzrecht / LizenzvertragEinleitung zu Lizenz / LizenzrechtAutoren:FirmenrechtEinleitung zum FirmenrechtAutoren:DesignrechtEinleitung zum Designrecht / Schutz von De...Autoren:KennzeichenrechteEinleitung zu Kennzeichenrechten
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht