- = Mittlerin zwischen Autoren und Verlegern
Rechtsnatur
- Grundsätzlich
- Agenturvertrag nach OR 418a ff.
- Weitere Dienstleistungen, die der Agent für den Autoren erbringt
- Gemischter Vertrag
- Agenturrechtliche und dienstleistungsvertragliche Elemente
- Gemischter Vertrag
Gegenstand
- Autor will sein Werk weltweit vertreiben
- Verlag will auch seine Nebenrecht optimal verwerten können
Funktionen
- Vertretung angelsächsischer Autoren bei der Nutzung ihrer „deutschen Übersetzungsrechte“ durch Schweizer Agenturen
- Agentur übernimmt
- Verwaltung der Autorenrechte
- Suche des geeigneten Verlags
- Vermittlung von Lizenzen ausländischer Originalverleger oder Agenten an einheimische Verlage
- Vermittlung der Autorenrechte – für bestimmte Rayons, Länder oder weltweit – an Verlage
- Führung von Verhandlungen des Agenten für den Autoren mit den Verlagen
- Aushandlung optimaler Konditionen
- Übernahme von Lektoren-Aufgaben durch den Agenten
- Überwachung
- des Honorareingangs aus den Nebenrechten
- zeitlich befristeter Nebenrechte
- Steuerberatung und Steuervertretung
- Wahrung der Autoreninteressen im Streitfall
Entschädigung
- Agenturhonorar
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 73 f.
- BUEHLER THEODOR, Zürcher Kommentar, N 5 zu OR 418a
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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