LAWINFO

Verlagsvertrag

QR Code

Verbreitung

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Verlagsverträge sind seit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bekannt. In den damaligen Verlagsverträgen standen die Themen Korrekturmodalitäten, Honorarhöhe und Anzahl Freiexemplare sowie das Recht, im Verlagsvertrag das vererbbare Eigentum am Manuskript auf den Verleger zu übertragen im Vordergrund.

Buch- und Zeitschriftenverlage

Die Verlage lassen sich nach Sparten in zwei Kategorien differenzieren:

  • Publikumsverlage
  • Wissenschaftsverlage

Im Einzelnen

Heute ist der Verlagsvertrag sehr verbreitet:

Zeitungen / Zeitschriften

  • Artikel und Beiträge werden oft aus Bekanntheits- und Imagegründen von (Fach-)Autoren ohne Entschädigung verfasst und durch den Verleger publiziert
    • Der eine liefert das Werk, der andere druckt und verbreitet
  • Hier sind vor allem konkludenten Verlagsverträge anzutreffen

Buchprodukte (Bücher oder „Beiträge an Sammelwerke“ und „grössere Beiträge an Zeitschriften“)

  • Verleger und Verlaggeber schliessen hier meistens einen formellen Verlagsvertrag

Grundsätzlich ist ein Verlagsvertrag überall da anzutreffen, wo die Redaktionsarbeit nicht durch hauseigene Journalisten und Autoren des Verlegers redigiert werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.