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Verlagsvertrag

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Nebenrechte im Einzelnen

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es wird bei den Nebenrechten unterschieden in:

Buchrechte

Allgemeine Buchrechte

  • Unterscheidung in sog.
    • Buchnahe Nebenrechte (veränderte Ausgabeform bei gleichbleibendem Inhalt)
      • gebundene Ausgabe (Hardcover) im Verhältnis zu
        • zB Taschenbuchausgabe
        • zB Gesamt- und Einzelausgaben gemäss OR 386
        • zB Buchclubausgaben
        • zB Schulbuchausgaben
        • zB Sonder- und Jubiläumsausgaben
        • zB Vorabdruckrechte in Zeitungen und Zeitschriften
        • zB Mikrofilmausgaben
    • Buchferne Nebenrechte (Inhaltsänderung (Interpretationsänderung/Verdichtung, abgesehen von Übersetzung)
      • Übersetzungsrechte
      • Rechte zur Umsetzung als Hörbuch
      • Filmrechte
      • Senderechte
      • Fernsehrechte
      • Aufführungsrechte
      • Dramatisierungsrecht

Übersetzungsrechte

  • Urheberrecht an der Übersetzung
    • = Werk zweiter Hand gemäss URG 3, welches einen selbständigen Schutz zugunsten des Übersetzers geniesst
    • Art und Umfang der Einräumung der Rechte sollten hier ebenfalls vertraglich geregelt werden

Weitere Nebenrechte

Digitale Nutzungsformen (Electronic Publishing / digitale Werkübermittlung

  • CD-Rom
  • Intranet
  • Internet
  • Datenbank-Publikation
    • Grundlage
      • URG 2 Abs. 3, wenn Datenbankverdichtung die Voraussetzungen für ein Computerprogramm erreicht
    • Verleger muss sich im Rahmen des Verlagsvertrages entsprechende Nebenrechtsverwertung an Datenbankbetreiber lizenzieren lassen, wenn er sich diese Nutzungsmöglichkeiten erschliessen will
      • Lizenzvergabe Verleger an Datenbankbetreiber
    • Anwendungsfall
      • zB Swisslex
  • usw.

E-Book

  • =   Elektronische Publikation mit spezifischer technischer Strukturierung (Qualifizierung als Nebenrecht)
  • Nebenrechtliche Übertragung des E-Book-Nutzungsrechts, nebst des Hauptrechts
  • Die E-Book-Nutzung wird nicht automatisch vom Verlagsrecht im engeren Sinne nach OR 380 umfasst und muss ausdrücklich eingeräumt werden

Merchandising

  • =   Verwendungsform zur Vermarktung
    • einzelner oder mehrerer Figuren eines Romans, einer Geschichte oder Geschichtenfolge
    • Figuren aus Comics und Kinderbüchern für andersartige Waren wie
      • T-Shirts
      • Badetücher
      • Taschen
      • uam
    • Comic- und Fabelfiguren (zB Mickey Mouse) als
      • Radiergummi
      • Plüschtier
      • Spielzeugfigur
      • etc.
  • Die Merchandising-Nutzung wird nicht automatisch vom Verlagsrecht im engeren Sinne nach OR 380 umfasst und muss ausdrücklich eingeräumt werden

Literatur

  • HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 55 ff.
  • REHBINDER MANFRED, Der E-Book-Verlagsvertrag, in: Schweizer Rainer J. / Burkert Herbert / Gasser Urs (Hrsg.), Festschrift für Jean Nicolas Druey, Zürich 2002

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