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Verlagsvertrag

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Unterscheidung in Haupt- und Nebenrechte

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorab sind die Begriffe zu klären:

Definitionen

  • Hauptrecht
    • Das Hauptrecht ergibt sich aus der Legaldefinition von OR 380 und aus OR 383 Abs. 1):
      • Berechtigung zur Herausgabe eines Werkes als „Originalherausgabe“
      • Herausgabe nur einer Auflage, anderslautende Vereinbarung vorbehalten
  • Nebenrechte
    • Von Hauptrecht abgeleitete Nebenrechte, die sich je nach Grad der Abweichung der jeweiligen Nutzungsart vom Hauptrecht technisch unterscheiden:
      • Werkvervielfältigung
        • zB Taschenbuch
      • Werkverbreitung
        • zB E-Book
        • zB Film
      • mögliche künftige neue (digitale) Nutzungsformen

Sinn und Zweck

  • Sicht des Verlegers
    • Interesse an vom Originalwerk abgeleitete derivative Nutzungsarten (elektronisches Publizieren, was die Verbreitung (Onlineprodukte) und Inhaltssuche (nach Suchkriterien, Volltextsuche, Möglichkeit von Links und Hyperlinks sowie Referenzierungen etc.) wesentlich erleichtert)
  • Sicht des Verlaggebers
    • Rechte-Abtretung
      • Abhängigkeit vom Verlag
      • Nutzung des Vertriebsnetzes des Verlages und der Abwehrerfahrung bei Verletzung der Urheberrechten
    • Einflussnahme bei der Verwertung
      • Keine Neuausgabe, kein Neuabdruck und keine Neuauflage ohne vorgängige Zustimmung des Urhebers
      • etc.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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