Vorab sind die Begriffe zu klären:
Definitionen
- Hauptrecht
- Das Hauptrecht ergibt sich aus der Legaldefinition von OR 380 und aus OR 383 Abs. 1):
- Berechtigung zur Herausgabe eines Werkes als „Originalherausgabe“
- Herausgabe nur einer Auflage, anderslautende Vereinbarung vorbehalten
- Das Hauptrecht ergibt sich aus der Legaldefinition von OR 380 und aus OR 383 Abs. 1):
- Nebenrechte
- Von Hauptrecht abgeleitete Nebenrechte, die sich je nach Grad der Abweichung der jeweiligen Nutzungsart vom Hauptrecht technisch unterscheiden:
- Werkvervielfältigung
- zB Taschenbuch
- Werkverbreitung
- zB E-Book
- zB Film
- mögliche künftige neue (digitale) Nutzungsformen
- Werkvervielfältigung
- Von Hauptrecht abgeleitete Nebenrechte, die sich je nach Grad der Abweichung der jeweiligen Nutzungsart vom Hauptrecht technisch unterscheiden:
Sinn und Zweck
- Sicht des Verlegers
- Interesse an vom Originalwerk abgeleitete derivative Nutzungsarten (elektronisches Publizieren, was die Verbreitung (Onlineprodukte) und Inhaltssuche (nach Suchkriterien, Volltextsuche, Möglichkeit von Links und Hyperlinks sowie Referenzierungen etc.) wesentlich erleichtert)
- Sicht des Verlaggebers
- Rechte-Abtretung
- Abhängigkeit vom Verlag
- Nutzung des Vertriebsnetzes des Verlages und der Abwehrerfahrung bei Verletzung der Urheberrechten
- Einflussnahme bei der Verwertung
- Keine Neuausgabe, kein Neuabdruck und keine Neuauflage ohne vorgängige Zustimmung des Urhebers
- etc.
- Rechte-Abtretung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.