Vorab sind die Begriffe zu klären:
Definitionen
- Hauptrecht
- Das Hauptrecht ergibt sich aus der Legaldefinition von OR 380 und aus OR 383 Abs. 1):
- Berechtigung zur Herausgabe eines Werkes als „Originalherausgabe“
- Herausgabe nur einer Auflage, anderslautende Vereinbarung vorbehalten
- Das Hauptrecht ergibt sich aus der Legaldefinition von OR 380 und aus OR 383 Abs. 1):
- Nebenrechte
- Von Hauptrecht abgeleitete Nebenrechte, die sich je nach Grad der Abweichung der jeweiligen Nutzungsart vom Hauptrecht technisch unterscheiden:
- Werkvervielfältigung
- zB Taschenbuch
- Werkverbreitung
- zB E-Book
- zB Film
- mögliche künftige neue (digitale) Nutzungsformen
- Werkvervielfältigung
- Von Hauptrecht abgeleitete Nebenrechte, die sich je nach Grad der Abweichung der jeweiligen Nutzungsart vom Hauptrecht technisch unterscheiden:
Sinn und Zweck
- Sicht des Verlegers
- Interesse an vom Originalwerk abgeleitete derivative Nutzungsarten (elektronisches Publizieren, was die Verbreitung (Onlineprodukte) und Inhaltssuche (nach Suchkriterien, Volltextsuche, Möglichkeit von Links und Hyperlinks sowie Referenzierungen etc.) wesentlich erleichtert)
- Sicht des Verlaggebers
- Rechte-Abtretung
- Abhängigkeit vom Verlag
- Nutzung des Vertriebsnetzes des Verlages und der Abwehrerfahrung bei Verletzung der Urheberrechten
- Einflussnahme bei der Verwertung
- Keine Neuausgabe, kein Neuabdruck und keine Neuauflage ohne vorgängige Zustimmung des Urhebers
- etc.
- Rechte-Abtretung