- Zweiseitig verpflichtender Vertrag
Der Verlagsvertrag passt wegen der unterschiedlichen (Austausch-)Leistungen nicht ins allgemeine Konzept der „synallagmatischen Verträge“.
Zwischen den Interessen des Verlegers und jenen des Autors besteht ein erhebliches Spannungsverhältnis:
- Verlag (Verleger)
- Wirtschaftliche Interessen, aufgrund des Investitionsschutzes
- Verlaggeber (Autor)
- Interessen des Autors als Urheberrechtspersönlichkeit und als originärem Träger des absoluten Rechts gegenüber den Interessen, die durch das Urheberrecht als Schutzrecht gewahrt sein wollen
Die Ambivalenz von Vertragsfreiheit, Erwerb des Urheberrechts und die Wahrung der Ausgleichsmechanismen können bei veränderten Verhältnissen aus dem Lot geraten.
Das Verlagsrecht (OR 380 ff.) als Teilrecht des Urheberrechts zu betrachten, kann eine einordnungsmässige Klärung bringen, auch wenn der Dualismus im Urheberrecht bleibt (urheberrechtliche Ausschliesslichkeitsrechte begründen persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse).
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 46 ff,
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 5
Judikatur
- BGE 4C.85/1988 vom 24,01.1989, Erw. 3e
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AuftragsbestätigungEinleitung zur AuftragsbestätigungAutoren:BankbürgschaftEinleitung zur BankbürgschaftAutoren:Escrow / Escrow ManagementEinleitung zu Escrow / Escrow ManagementAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur SicherungshinterlegungAutoren:BauwerkvertragEinleitung zum BauwerkvertragAutoren:Höhere Gewalt / Force MajeureEinleitung zu Höhere Gewalt / Force Majeure
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht