- Zweiseitig verpflichtender Vertrag
Der Verlagsvertrag passt wegen der unterschiedlichen (Austausch-)Leistungen nicht ins allgemeine Konzept der „synallagmatischen Verträge“.
Zwischen den Interessen des Verlegers und jenen des Autors besteht ein erhebliches Spannungsverhältnis:
- Verlag (Verleger)
- Wirtschaftliche Interessen, aufgrund des Investitionsschutzes
- Verlaggeber (Autor)
- Interessen des Autors als Urheberrechtspersönlichkeit und als originärem Träger des absoluten Rechts gegenüber den Interessen, die durch das Urheberrecht als Schutzrecht gewahrt sein wollen
Die Ambivalenz von Vertragsfreiheit, Erwerb des Urheberrechts und die Wahrung der Ausgleichsmechanismen können bei veränderten Verhältnissen aus dem Lot geraten.
Das Verlagsrecht (OR 380 ff.) als Teilrecht des Urheberrechts zu betrachten, kann eine einordnungsmässige Klärung bringen, auch wenn der Dualismus im Urheberrecht bleibt (urheberrechtliche Ausschliesslichkeitsrechte begründen persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse).
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 46 ff,
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 5
Judikatur
- BGE 4C.85/1988 vom 24,01.1989, Erw. 3e