Ungerechtfertigtes Nichtantreten der Arbeitsstelle
Das ungerechtfertigte Nichtantreten der Stelle ist dann gegeben, wenn der neue Arbeitnehmer ohne Kündigung gar nicht erst zur Arbeitsaufnahme erscheint.
Ungerechtfertiges fristloses Verlassen der Arbeitsstelle
Das ungerechtfertigte fristlose Verlassen der Arbeitsstelle ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer trotz laufenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr zur Arbeit erscheint.
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