Wer freiwillig kündet bzw. ohne zu kündigen, eine Stelle nicht antritt oder verlässt, erhält je nach Kanton und konkretem Sachverhalt zwischen 31 und 60 Tagen kein Taggeld. Die konkrete Wartefrist wird nach Befragung des früheren Arbeitgebers und Einvernahme des Arbeitnehmers festgelegt.
Der Arbeitnehmer muss trotz Wartefrist dem RAV zur Verfügung stehen, ansonsten sich die Wartefrist entsprechend verlängert.
Vgl. AVIG 30.