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Verlassen / Nichtantreten der Arbeitsstelle

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Richterliche Herabsetzung

Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Herabsetzung nach Ermessen

Das Gericht kann die Pauschalentschädigung nach seinem Ermessen herabsetzen, wenn

  • der Arbeitnehmer nachweist, dass
  • dem Arbeitgeber

im konkreten Fall

  • kein Schaden oder
  • nur ein geringer Schaden

erwachsen ist.

Niedrigerer Schaden

Bei niedrigerem Schaden muss der Richter den Nettolohnviertel unterschreiten.

Fehlender Schaden

Der Richter muss (zur Vermeidung eines pönalen Charakters) eine Entschädigungspflicht ablehnen.

Herabsetzungsgründe

Gründe sind:

  • Der Arbeitgeber konnte die Arbeitsstelle sofort wieder besetzen.
  • Der Arbeitgeber hat Vorkehren zur Schadensvermeidung oder –verminderung unterlassen.

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