Der Schaden kann bestehen in:
- Einnahmenverlust bei Schliessung eines Ladengeschäftes
- Überstundenentschädigung für Mitarbeiter, die die Leistung des ferngebliebenen Arbeitnehmers übernommen haben
- Mehrkosten der Anstellung einer teureren Ersatzkraft
- Zusatzkosten der Engagierung von Teilzeit- oder Temporärmitarbeitern
- Konventionalstrafe, die Folge des Fernbleibens des Mitarbeiters ist und einem Kunden wegen verspäteter Lieferung bezahlt werden musste.