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Verlassen / Nichtantreten der Arbeitsstelle

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Fernbleiben ohne Vertragsauflösungsabsicht

Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist der Arbeitnehmer „nur“ schuldhaft der Stelle ferngeblieben, ohne das Arbeitsverhältnis auflösen zu wollen, so ist der Arbeitgeber berechtigt, seinerseits den Arbeitsvertrag aus wichtigen Gründen aufzulösen!

Hinweis an Arbeitgeber:

ACHTUNG: Es liegt hier kein Fall von OR 337d vor und das Verfahren mit der Pauschalentschädigung findet keine Anwendung!

Vorbehalt / Disclaimer

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