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Verlassen / Nichtantreten der Arbeitsstelle

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Behauptungs- und Beweislast

Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Geltendmachung des Nettolohnviertel übersteigenden Schadens obliegt die Behauptungs- und Beweislast nach den allg. Regeln von ZGB 8 dem klagenden Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber muss den dabei den ganzen Schaden behaupten, substantiieren und beweisen.

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