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Verlassen / Nichtantreten der Arbeitsstelle

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Vorgehen

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LAWMEDIA AG

Der Arbeitgeber hat, sofern und soweit er nicht verrechnen kann, klageweise seinen effektiven Schaden einzuklagen, zu behaupten und zu beweisen. Ihn trifft die Beweislast, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ausdrücklich oder stillschweigend gekündigt hat.

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