Der Arbeitgeber hat, sofern und soweit er nicht verrechnen kann, klageweise seinen effektiven Schaden einzuklagen, zu behaupten und zu beweisen. Ihn trifft die Beweislast, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ausdrücklich oder stillschweigend gekündigt hat.
LAWINFO
Verlassen / Nichtantreten der Arbeitsstelle
Vorgehen
Datum:
19.03.2010
Update:
21.09.2022
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