Auch wenn der Arbeitnehmer die Stelle nicht angetreten oder fristlos verlassen hat, muss der Arbeitgeber seine versicherungs-rechtlichen Hinweispflichten wahrnehmen.
Vgl. Sie dazu die Musterschreiben und Checklisten von www.entlassung.ch:
Verlassen / Nichtantreten der Arbeitsstelle
Auch wenn der Arbeitnehmer die Stelle nicht angetreten oder fristlos verlassen hat, muss der Arbeitgeber seine versicherungs-rechtlichen Hinweispflichten wahrnehmen.
Vgl. Sie dazu die Musterschreiben und Checklisten von www.entlassung.ch: