Insertionskosten
Im Falle des vertragswidrigen Nichtantritts der Stelle stellt kein Schaden des Arbeitgebers dar, weil diese Kosten auch bei regulärer Kündigung während der Probezeit anfallen würden.
Schadensminderung
Der Arbeitgeber muss sich den ab Arbeitsniederlegung ersparten Lohn von der Schadenersatzforderung abziehen lassen.