Der Schaden kann bestehen in:
- Einnahmenverlust bei Schliessung eines Ladengeschäftes
- Überstundenentschädigung für Mitarbeiter, die die Leistung des ferngebliebenen Arbeitnehmers übernommen haben
- Mehrkosten der Anstellung einer teureren Ersatzkraft
- Zusatzkosten der Engagierung von Teilzeit- oder Temporärmitarbeitern
- Konventionalstrafe, die Folge des Fernbleibens des Mitarbeiters ist und einem Kunden wegen verspäteter Lieferung bezahlt werden musste.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.