Herabsetzung nach Ermessen
Das Gericht kann die Pauschalentschädigung nach seinem Ermessen herabsetzen, wenn
- der Arbeitnehmer nachweist, dass
- dem Arbeitgeber
im konkreten Fall
- kein Schaden oder
- nur ein geringer Schaden
erwachsen ist.
Niedrigerer Schaden
Bei niedrigerem Schaden muss der Richter den Nettolohnviertel unterschreiten.
Fehlender Schaden
Der Richter muss (zur Vermeidung eines pönalen Charakters) eine Entschädigungspflicht ablehnen.
Herabsetzungsgründe
Gründe sind:
- Der Arbeitgeber konnte die Arbeitsstelle sofort wieder besetzen.
- Der Arbeitgeber hat Vorkehren zur Schadensvermeidung oder –verminderung unterlassen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:13. MonatslohnEinleitung zum 13. MonatslohnAutoren:Verlassen / Nichtantreten der Ar...Einleitung zu Nichtantreten und Verlassen ...Autoren:RachekündigungEinleitung zur RachekündigungAutoren:ArbeitsprozessEinleitung zum ArbeitsprozessAutoren:HeuervertragEinleitung zum HeuervertragAutoren:VersetzungEinleitung zur Versetzung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht