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Vertragsmanagement

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Erwartungen an den Vertrag

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Planung, Gestaltung und Redaktion von Verträgen zählt zu den anspruchsvollsten juristischen Aufgaben.

Mit Verträgen sind künftige Verhältnisse zu gestalten und erfordern daher

  • Weitblick
  • Fähigkeit, klare Gedanken in klare Formulierungen zu transferieren
  • Fähigkeit, die Vertragsbestimmungen im Bausteinprinzip zu kreiieren
  • Problembewusstsein
  • Ideenreichtum
  • Kreativität
  • Vorahnung möglicher negativer Entwicklungen

Angesprochen ist die sog. „Kautelarjurisprudenz“, mögliche Rechtsprobleme im Vorfeld zu erahnen und durch entsprechende Sicherungen auszuschliessen, wie

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Beratung bei der Gestaltung von Verträgen
  • Planung steuerlicher Vorgänge
  • usw.

Das Aufsetzen von Verträgen mittels „Mustervorlagen“, d.h. durch bequemes und sorgloses Abschreiben von Mustertexten, birgt erhebliche Gefahren:

  • Die abgeschriebenen Bestimmungen und Klauseln
    • regeln nicht die konkreten Verhältnisse
    • berücksichtigen nicht die Parteiinteressen
    • erheben nicht passgenaue Texte zum Vertragsinhalt
    • führen beim Vertragsvollzug nicht selten zu unangenehmen Überraschungen.

Die Erwartung der Parteien an den Vertrag entscheidet darüber, ob und wie ein Vertrag zu gestalten ist:

  • kurz und verständlich
  • umfangreiche und detailliert
  • usw.

Erwartungen an die Vertragsgestaltung finden da ihre Grenze,

  • wo die Machtverhältnisse eine Einflussnahme der Partei unmöglich machen
  • wo gesetzliche Vorgaben eine Einflussnahme der Partei verhindern
  • wo eine Über- und Unterordnung den Spielraum der einen oder andern Partei einschränken.

Vertragsgestaltungsgrenzen bilden:

  • gesetzliche Vorschriften
    • Inhaltsvorgaben
    • Formvorschriften
    • Unmöglichkeit
    • Widerrechtlichkeit
    • Sittenwidrigkeit
  • Standardverträge
  • Standardklauseln
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Internationales Privatrecht

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