LAWINFO

Vertragsmanagement

QR Code

Komplexität

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vertragstypen

Aus den vielen Vertragstypen lassen sich zwei Grundtypen herauskristallisieren:

  • Vertrag nach Bindungswirkung
    • Vorvertrag
    • Hauptvertrag
  • Vertrag nach Bindungstiefe
    • Rahmenvertrag
  • Vertrag nach Leistungsabwicklung
    • Austauschvertrag
    • Dienstleistungsvertrag
    • Gesellschaftsrechtlicher Vertrag
  • Vertragsinhalt

Vertrag als Zusammenspiel von Wirkungen

Verträge sind komplexe Instrumente, die auf Personen, Sachverhalte und Abläufe einwirken, wie

  • Machtverhältnisse der Parteien
  • Technische Konditionen
  • Wirtschaftliche Konditionen
  • Rechtliche Konditionen
  • Informationsansprüche
  • Erwartungshaltung
    • an den Vertragspartner
    • auf Gewinn
    • auf Folgegeschäfte
    • Beendigung anderweitiger (Vertrags-)Verhandlungen
    • usw.
  • Beeinflussung der anderen (Vertrags-)Partei
    • Anrufung von Vorinvestitionen
    • Androhung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
    • Einschränkung von Alternativen
  • Erfüllbarkeit
    • Erzwingbarkeit
    • Vertragskrise
    • Prozessuale Geltendmachung (Erfüllungsklage)
      • Leistungsklage
      • Gestaltungsklage

Vertragsfaktoren

Jeder Vertrag enthält bestimmte Faktoren:

  • psychologische Faktoren
  • technische Faktoren
  • betriebswirtschaftliche Faktoren
  • finanzielle Faktoren
  • terminliche Faktoren
  • kommunikative Faktoren
  • rechtliche Faktoren

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.