Vertragstypen
Aus den vielen Vertragstypen lassen sich zwei Grundtypen herauskristallisieren:
- Vertrag nach Bindungswirkung
- Vorvertrag
- Hauptvertrag
- Vertrag nach Bindungstiefe
- Rahmenvertrag
- Vertrag nach Leistungsabwicklung
- Austauschvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Gesellschaftsrechtlicher Vertrag
- Vertragsinhalt
- zB Arbeitsvertrag
- zB Mietvertrag
- zB Gesellschaftsvertrag
- zG Sicherungsvertrag
Vertrag als Zusammenspiel von Wirkungen
Verträge sind komplexe Instrumente, die auf Personen, Sachverhalte und Abläufe einwirken, wie
- Machtverhältnisse der Parteien
- Technische Konditionen
- Wirtschaftliche Konditionen
- Rechtliche Konditionen
- Informationsansprüche
- Erwartungshaltung
- an den Vertragspartner
- auf Gewinn
- auf Folgegeschäfte
- Beendigung anderweitiger (Vertrags-)Verhandlungen
- usw.
- Beeinflussung der anderen (Vertrags-)Partei
- Anrufung von Vorinvestitionen
- Androhung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Einschränkung von Alternativen
- Erfüllbarkeit
- Erzwingbarkeit
- Vertragskrise
- Prozessuale Geltendmachung (Erfüllungsklage)
- Leistungsklage
- Gestaltungsklage
Vertragsfaktoren
Jeder Vertrag enthält bestimmte Faktoren:
- psychologische Faktoren
- technische Faktoren
- betriebswirtschaftliche Faktoren
- finanzielle Faktoren
- terminliche Faktoren
- kommunikative Faktoren
- rechtliche Faktoren
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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