Risikobewertungen
- Vertragsredaktion setzt voraus:
- Informiertheit über das geplante Vorhaben
- Risikokenntnis und Risikobewertung
- Vertragsredaktion macht die Risiken sichtbar:
- Betriebswirtschaftliche Risiken (kurz: Preis, Qualität und Termin)
- Vorleistungspflichten der Gegenpartei
- Leistungsinhalt
- Quantitative Beschreibung
- Qualitative Beschreibung
- Erfüllung
- Erfüllungsort (international: Incoterms)
- Bestellungsänderungen / Projektänderungen
- Nachträge
- Kosten / Abgaben / Zölle
- Gewährleistung
- Preis-/Leistungsverhältnis
- Zahlungsbedingungen
- Versicherungsschutz
- Exportfinanzierung / -versicherung / Akkreditive
- Drittbeteiligte
- Rechtliche Risiken
- Leistungsstörungen
- Rechtswahl
- Gerichtsstand
- Schiedsgericht oder staatliche Gerichte
- Betriebswirtschaftliche Risiken (kurz: Preis, Qualität und Termin)
Risikoverteilung
- für Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung (Checks and Balances)
- beim Erfüllungsablauf
- für Ausgewogenheit der Nebenpflichten
- für Ausgewogenheit der Risikotragung selbst
Abschottung der Risikofaktoren
- zB Vollzug Grundstückkauf als Termingeschäft
- zB Akkreditivgeschäfte (Inco-Term-Business)
Risikoprognosen
- Aller denkbaren Risiken:
- Technische Risiken
- Kaufmännische Risiken
- Terminrisiken
- Höhere Gewalt
- Rechtliche Risiken
- Der Vertrag sollte regeln:
- erkannte Risiken
- nicht erkannte Risiken
- künftige Entwicklungen
- Leistungsgegenstand / Branche
- Recht
- Gesetzgebung
- Gerichtspraxis
- mittels auslegungssicherer Formulierungen
- Mentalitätsunterschiede der Personen aus verschiedenen Rechtskreisen:
- Spannungspotential bei internationalen Verträgen
- Westliche Rechtskreise
- Erwartung der Berücksichtigung aller künftigen Risiken bei der Vertragsredaktion
- Tragung nicht geregelter Risiken durch denjenigen, den sie treffen
- Ausnahmevarianten
- Abrede der Tragung nicht erwarteter Risiken nach dem ursprünglichen wirtschaftlichen Willen in nachträglicher Einigung
- Unwirksamer oder undurchführbarer Vertrag
- Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Erfolgs, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich
- = salvatorische Klausel
- Ausnahmevarianten
- Östliche Rechtskreise
- Nicht-Erwartung der Vorausplanung aller zukünftigen Risiken im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
- Anpassung bei veränderten Verhältnissen
Gegenseitige Interessensicherung
- Gegenseitige Interessensicherung
- Standardlösungen
- Integration von Finanzierungsmodellen
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