Das Vertragsdesign beinhaltet die Gesamtheit aller Vertragsregeln im Hinblick auf den Vertragsaufbau und die Schwerpunktbildung. Die Schwerpunktbildung orientiert sich an der Denkweise der Partei zum Vertragswesen:
- Vertrag als Beweismittel für die Wiedergabe des Parteiwillens
- Vertrag als Drehbuch für den Vertragsvollzug (Leistungsaustausch und diverse Nebenpflichten)
- Vertrag als Absicherungsmittel für künftige Streitigkeiten und Prozesse
- Kombination von Ziffer 1 – 3.