LAWINFO

Vertragsmanagement

QR Code

Vertragsgegenstand

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hauptvertrag

In Lehre und Praxis wird nach der Nähe zum Kern-Vertragsgegenstand differenziert:

  • Essentialia negotii (objektiv und subjektiv wesentlicher Mindestinhalt, damit ein Vertrag geschlossen werden kann)
    • Kaufvertrag: Kaufsache und Preis
    • Mietvertrag: Mietsache und Mietzins
    • Darlehensvertrag: Darlehenshin- und –rückgabe (Zinsabrede von Vorteil)
  • Accidentalia negotii (vertragliche Nebenpunkte, die im Vertrag geregelt werden können, deren Regelung aber nicht zwingend erforderlich ist)
    • Dispositives Gesetzesrecht wie
      • Verzugsfolgen
      • Verzugszins
      • Anrechnung von Teilzahlungen
      • Uam
    • Wo hingegen keine Gesetzesbestimmungen vorhanden sind, bedürfen solche Fälle der richterlichen Lückenfüllung
  • Separate, aber verbundene Verträge, im Verhältnis Haupt- und Nebenvertrag
  • Zwei oder mehrere selbständige Verträge zwischen den gleichen Vertragsparteien

Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen

Praxis und Lehre differenzieren wie folgt:

  • abändernde Nebenabreden
  • ergänzende Nebenabreden
  • vom Hauptvertrag losgelöste Zusatzvereinbarung

Mit Bezug auf den Leistungsaustausch werden folgende Unterschiede gemacht, alles am Beispiel der Parteien A (zB Verkäufer) und B (zB Käufer):

  • A: Leistung + artfremde Leistung > < B: Gegenleistung
  • A: Leistung > < B: Gegenleistung + A: artfremde Leistung > < B: zusätzliche Gegenleistung.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.